Für den Fall, dass der EuGH die Getränkesteuer für gemeinschaftsrechtswidrig erachtet, gehen die Autoren der Frage nach, wie die abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren zu behandeln sind. Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer habe auch Auswirkungen auf die Verwaltungsstrafverfahren, die die Nichtabführung der Getränkesteuer zum Inhalt haben.
Gemeinschaftsrecht