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Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers (EAS 1522 v 13. 9. 1999)

Anfragebeantwortungen des BMF*)DBA-Deutschland E, VÖStZ 2000/101ÖStZ 2000, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

Entgelte, die ein österr Unternehmen einem deutschen Unternehmen für die Einräumung der Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers zahlt, sind aufgrund des geltenden DBA-Deutschland von der österr Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Art 12 DBA-Deutschland fallende Zahlungen handelt (Lizenzgebühren), als auch dann, wenn die Zahlungen unter Art 4 (Unternehmensgewinne) fallen. (SWI 1999, 467)

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