Der Nationalrat hat mitBGBl I 1999/29ein Werbeabgabengesetz 2000 beschlossen, das ab 1. 6. 2000 an die Stelle der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben von Ländern und Gemeinden tritt. Die Tatbestände entsprechen im Wesentlichen den Tatbeständen der bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben.