Im Erlass vom 23.09.1998, GZ 06 1750/1-IV/6/98, hat das BMF zu einigen Fragen im Zusammenhang mit der gebäudeübergreifenden Mietzinsrücklagen-Verrechnung Stellung genommen. Im Beitrag wird der Erlass mit ausführlichen Anmerkungen wiedergegeben.
Mietzinsrücklage