(Thiele, RdW 10/1998, 639)
Mit Erkenntnis vom 25.02.1997, 96/14/0022, hat der VwGH einer Beschwerde hinsichtlich der Absetzbarkeit der den Arbeitnehmern refundierten Geldstrafen als Betriebsausgabe stattgegeben. Der Autor behandelt in diesem Zusammenhang die Fragen, ob ein derartiger Ersatz zivilrechtlich gültig ist und ob der Arbeitgeber die ersetzten Geldstrafen ertragsteuermindernd geltend machen kann.
Geldstrafe