vorheriges Dokument
nächstes Dokument

WinIDEA ante portas (SWK 21/1999, T 231)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1999, 488 Heft 18 v. 15.9.1999

Durch das AbgÄG 1998 wurde den § 131 Abs 3 und § 132 Abs 3 BAO jeweils ein Satz angefügt, der nach Ansicht des „Steuerinsiders“ bei den Unternehmen vermutlich noch für so manche Überraschung sorgen wird. Inhalt des Satzes ist, dass ein Abgabepflichtiger, welcher aufgrund seiner EDV-Buchführung dauerhafte Wiedergaben herstellt, davon der Finanzbehörde Druckdateien oder Exportfiles auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!