UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16 , Z 19
Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht betr die USt-rechtliche Behandlung ärztlicher Praxisgemeinschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.