Ein Punkt der Steuerreform 2000 ist die Vereinfachung des Steuerrechts. Neben anderen Maßnahmen (zB Entfall der USt-Sondervorauszahlung bis 10.000 S ab 15. 12. 1999) dienen diesem Vorhaben neue Steuer-Pauschalierungen für bestimmte nichtbuchführende Unternehmen in den Branchen Gastronomie und Hotellerie, Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel sowie Drogerien. Überdies wurde eine so genannte Individual-Pauschalierung für Selbständige und Unselbständige auf Basis der Veranlagungsergebnisse der letzten drei Jahre eingeführt. Die Verordnungen treten gemeinsam mit der gesamten Reform am 1. 1. 2000 in Kraft. Sie sind imBGBl II 1999/227bis230veröffentlicht. Im Folgenden wird ein kurzer Überlick über die Verordnungen und im Anschluss daran deren Textinhalt wiedergegeben.