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Erbschaftssteuer für Versicherungsleistungen ( Unger , SWK 11/1999, S 264)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 1999, 327 Heft 12 v. 15.6.1999

Der VwGH bestätigt in ständiger Rechtsprechung, dass Versicherungsverträge auf Ableben erbschaftssteuerpflichtig sind. Der Autor stellt dies an einem Beispiel dar und geht darauf ein, dass keine Erbschaftssteuer anfällt, wenn die Lebensversicherung als „Fremdversicherung“ abgeschlossen wird.

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