Mit Erkenntnis vom 04.11.1998, 98/13/0104, hat der VwGH erstmals zum Begriff der „Erwerbsunfähigkeit“ im Sinne der §§ 24 Abs 6 und 37 Abs 5 EStG Stellung genommen. Nach Meinung des Verfassers entspreche das vom VwGH postulierte Erfordernis der 100%igen Erwerbsunfähigkeit nicht dem Gesetzeszweck.