Im Erkenntnis vom 20.01.1999, 98/13/0132, hat der VwGH für einen Lehrer ausgesprochen, dass ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke verwendetes häusliches Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt in Bezug auf die Lehrertätigkeit darstellt. Der Autor nimmt nach einleitender Darstellung des Sachverhaltes und der Rechtsansicht des VwGH zu den Entscheidungsgründen Stellung.