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Forderung nach Einführung des „Luxemburger Modells“ (Fragestunde im Bundesrat vom 5. März 1998)

Die erste Seite aktuellÖStZ 1998, 161

Mit der Einführung des Luxemburger Modells soll die Schwarzarbeit bekämpft werden. Beim sog „Luxemburger Modell“ wird den privaten Bauherrn die im Zusammenhang mit der Gebäudeerrichtung (zB Einfamilienhaus) eingekaufte (und in einer Rechnung ausgewiesene) Mehrwertsteuer vergütet.

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