In den Zuweisungen der Gemeinde aus der Fremdenverkehrsabgabe und der Ortstaxe an eine mit der örtlichen Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde betraute GesmbH ist kein Leistungsentgelt zu sehen. Die von einer FLD vorgenommene Beurteilung dieser Zuwendungen als Leistungsentgelt führte zu einer Bescheidaufhebung durch das BMF gemäß § 299 Abs 2 BAO (VwGH-Beschwerde 1997/14/0157).