Die Beantwortung der Frage, ob die Vermittlungsleistungen gem § 6 Abs 1 Z 5 a UStG 1994 steuerfrei sind, ist davon abhängig, ob die vermittelten Umsätze umsatzsteuerbefreit sind. Im Beitrag wird aufgezeigt, wer den Ausfuhrnachweis und/oder Buchnachweis zu erbringen hat.