Gewinnanteile aus internationalen Schachtelbeteiligungen, die vor Ablauf der Zweijahresfrist erzielt werden, unterliegen gem § 10 Abs 2 Z 3 KStG vorläufig der Besteuerung. Das Finanzamt hat nach Ablauf dieser Frist endgültig über die Steuerpflicht oder Steuerfreiheit zu entscheiden. Die Autorin behandelt die Frage nach dem verfahrensrechtlichen Procedere und die bilanzielle Berücksichtigung der Steuerbelastung im Jahr der Dividendenrealisierung.