In der Praxis kommt es vor, dass ein Betrieb vor der endgültigen Übergabe an den Nachfolger vorerst nur verpachtet wird, damit sich die Übergeber davon überzeugen können, ob die Nachfolgegeneration auch das "Zeug" für die Betriebsführung mitbringt. Nach Ansicht des Autors blockiere der Fiskus diese sinnvolle "Testphase" häufig durch starres Festhalten an überholten und nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften. Er zeigt dies anhand von Beispielen auf und bietet als Lösungsmöglichkeit die verbindliche Wirkung einer Absichtserklärung an.