Gemäß § 31 Abs 2 EStG 1988 gelten als Veräußerung auch Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines anderen Anteiles iSd Abs 1 leg cit führen. Der Autor untersucht diese Wegzugsbesteuerung aus verfassungs- und gemeinschaftsrechtlicher Sicht und äußert massive Bedenken.