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EU-GesRÄG: Erweiterung der Anhangangaben über Verbindlichkeiten (Barborka, RWZ 6/1998, 167)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 415 Heft 16 v. 15.8.1998

Die Erweiterungen von Anhangangaben zu den Verbindlichkeiten betreffen alle Kapitalgesellschaften, auch kleinere GmbHs, diese allerdings mit Einschränkungen. Für den Konzernabschluss sind diese Angaben durch die Änderung des § 266 Z 1 HGB ebenfalls relevant.

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