Der Autor untersucht die Konsequenzen, die bei Verletzung der Offenlegungsvorschriften drohen. Kapitalgesellschaften mit dem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr haben ihren Jahresabschluss 1997 bis 30. 9. 1998 zum Firmenbuch einzureichen. Bei Nichtbefolgung drohen unter anderem Zwangsstrafen.