Durch das EU-GesRÄG 1996 sind nunmehr sämtliche Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss zum Firmenbuch einzureichen. Der Beitrag macht auf die Vorschriften aufmerksam, die insbesondere kleine und mittelgroße GmbH, welche die Offenlegungsverpflichtung heuer erstmals trifft, zu beachten haben.