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Offenlegung des Jahresabschlusses 1997 (Zehetner, ecolex 6/1998, 473)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 415 Heft 16 v. 15.8.1998

Durch das EU-GesRÄG 1996 sind nunmehr sämtliche Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss zum Firmenbuch einzureichen. Der Beitrag macht auf die Vorschriften aufmerksam, die insbesondere kleine und mittelgroße GmbH, welche die Offenlegungsverpflichtung heuer erstmals trifft, zu beachten haben.

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