Wenngleich die Dichte der Lehre und Rechtsprechung mit Themen zur Liebhaberei äußerst hoch ist, stellt die Liebhaberei in Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen ein in der Rechtsanwendung noch relativ unreglementiertes Rechtsgebiet dar. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick zu diesem Thema verschaffen, wobei auch auf einzelne in der Praxis auftauchende Probleme mit dieser Einkunftsart, sollten sie negativ sein, eingegangen wird.