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Umsatzsteuerliche Diskriminierung von Künstlern bei der Überlassung von Rechten i.S.d. UrhG? (Kalteis, SWK 27/1996, A 503)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1996, 568 Heft 23 v. 1.12.1996

In einer Anfragebeantwortung hat die FLD für Wien, NÖ und Bgld. die Auffassung vertreten, dass seit dem 1. 1. 1995 die „Überlassung von Urheberrechten“ von Künstlern einem Umsatzsteuersatz von 20 % unterliegt (siehe SWK 17/1996, A 315). Nach Ansicht der Autorin zwinge jedoch sowohl die historische als auch die systematische und teleologische Interpretation zur Anwendung des begünstigten Steuersatzes.

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