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Vorsteuerberichtigung aus Großreparaturen EG-widrig (Novacek, RdW 9/1996, 449)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1996, 568 Heft 23 v. 1.12.1996

Nach der 6. EG-Richtlinie ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung des Verwendungszwecks nur bei „Investitionsgütern“ vorgesehen. Eine Großreparatur ist aber auch nach der Rsp des EuGH kein Investitionsgut. § 12 Abs 10 UStG sei daher EG-widrig.

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