Die in der Praxis teilweise vertretene Auffassung, dass die Angabepflicht sich ausschließlich auf die seitens des Mutterunternehmens bezahlten Bezüge beschränkt, ist nach Ansicht des Autors unrichtig und widerspreche der Einheitstheorie.
Die in der Praxis teilweise vertretene Auffassung, dass die Angabepflicht sich ausschließlich auf die seitens des Mutterunternehmens bezahlten Bezüge beschränkt, ist nach Ansicht des Autors unrichtig und widerspreche der Einheitstheorie.