Durch das StruktAnpG wurde die Abschreibungsdauer für PKW auf acht Jahre verlängert. Bei Finanzierungsleasingverträgen kann die Leasingrate nicht mehr zur Gänze abgesetzt werden; es ist vielmehr die fiktive achtjährige Abschreibung zu berücksichtigen. Im Artikel diskutiert der Autor die genauen Anwendungsvoraussetzungen und veranschaulicht seine Überlegungen anhand von vier Beispielen.