Die Eintragung einer AG oder GmbH ins Firmenbuch sowie die Erhöhung des Grund- oder Stammkapitals unterliegen entsprechenden Gerichtsgebühren. Daneben ist die 1%ige Gesellschaftsteuer zu entrichten. Nach Ansicht des Autors verstößt die Erhebung der Eintragungsgebühren gegen die Kapitalverkehrsteuerrichtlinie.