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Gebührenpflicht auch nach Rücktritt von Immobilienverträgen (W. D., RdW 6/1996, 281)

ÖStZ 1996, 402 Heft 15 und 16 v. 1.8.1996

Der Autor weist darauf hin, dass ein Rücktritt des Mieters bzw Käufers von der Vertragserklärung (§ 30a KonsumentenschutzG) keineswegs auch den Wegfall aller gebührenrechtlichen oder grunderwerbsteuerlichen Folgen bewirkt.

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