§ 278c Abs 2 StGB
§ 278c Abs 2 letzter Satzteil StGB deckelt iSd § 18 Abs 2 StGB die Anhebung der zeitlichen Höchststrafe, bewirkt aber keineswegs den Entfall einer für das Grunddelikt allenfalls angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe.
13 Os 25/23k