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Zur Duldungspflicht des Vermieters

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/285ÖJZ 2024, 1002 - 1003 Heft 16 v. 4.12.2024

§ 9 MRG

Im Boden verbliebene, nicht einbetonierte Schraubfundamente eines (mangels Zustimmung des Vermieters) bereits entfernten Vordachs (auf ebenfalls entfernten Holzstehern) sind als unwesentliche Änderung von der Entfernungs- und Wiederherstellungspflicht des Mieters während des aufrechten Bestandverhältnisses nicht umfasst.

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