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Zurückstellung gerichtlicher Testamente

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/284ÖJZ 2024, 1002 Heft 16 v. 4.12.2024

§ 581 ABGB; § 74 NO; §§ 168, 173 Geo

Der letztwillig Verfügende selbst oder ein von diesem mit beglaubigter Spezialvollmacht ausgestatteter Bevollmächtigter kann die Rückgabe des gerichtlichen schriftlichen Testaments zu Lebzeiten des letztwillig Verfügenden verlangen.

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