A Verpflichtung aus der Hinweisgeberrichtlinie
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 24. 2. 2023 mit BGBl I 2023/6 kundgemacht. Es setzt die Hinweisgeberrichtlinie (FN 1) um und verpflichtet ua Unternehmen mit zumindest 50 Arbeitnehmern, interne Hinweisgebersysteme einzurichten, wenn von ihrem Tätigkeitsfeld her die Möglichkeit besteht, dass sie von Hinweisen, die in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG (FN 2