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Freiheitsersitzung bei negativen Dienstbarkeiten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/159ÖJZ 2023, 557 - 559 Heft 9 v. 6.6.2023

§ 1488 ABGB

Wird der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach § 1488 ABGB.

8 Ob 74/22y

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