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Unzulässigkeit der ersten Klage der Kommission wegen doppelter Vertragsverletzung im Bereich der Luftverschmutzung

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Alexander PelzlÖJZ 2023/78ÖJZ 2023, 507 - 508 Heft 8 v. 16.5.2023

In ihrem Ende des Jahres 2018 an Bulgarien gerichteten Aufforderungsschreiben hat sich die Kom weder mit der erforderlichen Klarheit darauf berufen noch belegt, dass das U v 5. 4. 2017, C-488/15 , EK/Bulgarien (ECLI:EU:C:2017:267), mit welchem eine Vertragsverletzung festgestellt worden war, zwischenzeitlich noch immer nicht durchgeführt war, was zur Unzulässigkeit der Klage führt.

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