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Herabsetzende, kreditschädigende Äußerungen gegenüber Cousin der Mutter und deren Freundin

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2023/45ÖJZ 2023, 177 - 179 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 1330 ABGB

Voraussetzung der Haftungsbefreiung nach § 1330 Abs 2 Satz 3 ABGB ist nicht allein, dass die Äußerung nicht wider besseres Wissen erfolgt, sondern zudem, dass es sich um eine "nicht öffentlich" vorgebrachte Mitteilung handelt und mit ihr ein "berechtigtes Interesse" verfolgt wird.

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