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Nachträgliche Strafmilderung und Entschädigung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/44ÖJZ 2023, 176 - 177 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 2 StEG

Ein Ersatzanspruch im Fall einer nachträglichen Strafmilderung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchswerber bereits vor der nachträglichen (teil-)bedingten Strafnachsicht die gesamte Strafhaft verbüßt hat.

1 Ob 133/22y

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