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Zwangsmittel gegen und "subjektive" Rechte von Behörden

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/277ÖJZ 2023, 942 - 943 Heft 15 v. 30.10.2023

§ 106 Abs 1 erster Satz StPO (§ 111 Abs 1 und 2 StPO)

Sicherstellung ist "grundsätzlich auch in Beh und öff Dienststellen zulässig". Beh steht Einspruch wegen Verletzung in einem subjektiven Recht zu.

17 Bs 295/22i

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