Für die internationale Zuständigkeit für lauterkeitsrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Inland ist darauf abzustellen, ob sich das unlautere Verhalten auf dem österr Markt auswirkt. Der Erfolgsort liegt im Verletzungsstaat, also jenem Staat, in dem sich die Verletzungshandlung auswirkt (beeinträchtigter Markt) und daher gegen das nationale Lauterkeitsrecht verstößt.
4 Ob 178/21m