Eine erkennbar kritische Haltung zu COVID-19-Bestimmungen und das Vortragen von Sachargumenten gegen das "Maskentragen" stellen für sich allein noch keine Weltanschauung iS des Gleichbehandlungsgesetzes dar.
9 Ob A 130/21i
Eine erkennbar kritische Haltung zu COVID-19-Bestimmungen und das Vortragen von Sachargumenten gegen das "Maskentragen" stellen für sich allein noch keine Weltanschauung iS des Gleichbehandlungsgesetzes dar.
9 Ob A 130/21i