Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1 Klausel-RL
Das Gericht ist verpflichtet, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen zu prüfen. Die amtswegige Klauselkontrolle kommt dem Verbraucher nicht nur in seiner Rolle als Bekl zugute, sondern auch dann, wenn er selbst als Kl auftritt.