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Richterausgeschlossenheit

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/55ÖJZ 2022, 436 - 442 Heft 8 v. 11.4.2022

Nach der Rsp des OGH, welche sich mit jener des EGMR deckt, ist die Erledigung eines gegen Beteiligte anhängig gewesenen Strafverfahrens per se nicht geeignet, die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des betreffenden Richters in Zweifel zu setzen.

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