Art 7.6.3, 7.6.4 AHVB 2006
Die Haftpflichtversicherung bedarf des Schutzes gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme bei Zusammenfluss oder auch nur einer Annäherung der Interessen des Geschädigten und des Versicherten. Der in Art 7.6.4 AHVB 2006 verwendete Begriff "juristische Person" schließt eine KG nicht ein.