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Werkvertrag: Schadenersatz bei bloßer Vermutung der Mangelhaftigkeit

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/32ÖJZ 2022, 286 - 289 Heft 5 v. 28.2.2022

§§ 924, 933a ABGB

Nach § 933a Abs 1 ABGB kann, wenn der Übergeber den Mangel verschuldet hat, der Übernehmer auch Schadenersatz fordern. Dass von einem Mangel auszugehen ist, kann sich auch bloß aus der Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ergeben. Diese Vermutung erfasst dabei auch Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden. Dem Übernehmer obliegt jedoch der Beweis dafür, dass der (zu vermutende) Mangel für den Folgeschaden kausal war.

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