Entspricht ein Versicherungsprodukt nicht den Vorgaben des Auftraggebers, so tritt der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Primärschaden mit dessen Erwerb ein.
7 Ob 139/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Entspricht ein Versicherungsprodukt nicht den Vorgaben des Auftraggebers, so tritt der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Primärschaden mit dessen Erwerb ein.
7 Ob 139/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.