Das Scheidungsrecht betrifft einen höchstpersönlichen Lebensbereich. Dessen Ausgestaltung ist daher in besonderem Maß von sozialen und gesellschaftspolitischen Aspekten geprägt. Der folgende Beitrag untersucht in diesem Zusammenhang, ob die Beibehaltung des Verschuldensprinzips noch sinnvoll ist. Damit einhergehend werden grundsätzliche Überlegungen zu einer Neuausrichtung des Scheidungsrechts angestellt.