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Beiziehung von SV für Unterbringung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/158ÖJZ 2022, 1219 - 1220 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

§ 439 Abs 2 StPO (§ 281 Abs 1 Z 3, § 345 Abs 1 Z 4, § 430 Abs 4 StPO)

"Beiziehung" eines SV besteht in der HV - außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO - in dessen Vernehmung, erfordert somit jedenfalls nicht seine Anwesenheit während des gesamten Beweisverfahrens.

13 Os 42/22h

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