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Strafschärfung bei Rückfall

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/143ÖJZ 2022, 1106 - 1107 Heft 21 v. 31.10.2022

§ 39 StGB (§ 345 Abs 1 Z 13 erster Fall StPO)

Die rechtsfehlerfreie Annahme gem § 39 StGB erweiterter Strafbefugnis erfordert Tatsachenfeststellungen, auf deren Grundlage die Voraussetzungen des § 39 Abs 1 oder 1a StGB erfüllt sind.

13 Os 27/22b

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