Kennt das Heimatrecht des Kindes - wie die meisten islamischen Rechte - eine Adoption nicht oder jedenfalls nicht in der begehrten Form, und sieht es deshalb auch keine Zustimmungserklärungen vor, so hat das Zustimmungsstatut nicht die Macht, das zur Entscheidung über die Adoption berufene Adoptionsstatut zu blockieren.
8 Ob 61/22m