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Kein Verwendungsverbot bei nicht veranlasster ausl Ermittlung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/146ÖJZ 2022, 958 - 959 Heft 19 v. 26.9.2022

Da sich die inl Verfahrensgesetze nicht auf (ohne Veranlassung durch ein österr Gericht entfaltete) Tätigkeiten ausl Beh beziehen und sich die StPO daher nur an österr - und nicht auch an ausl - Strafverfolgungsorgane als Normadressaten wendet, unterliegt eine innerstaatlich als Überwachung von Nachrichten nach § 134 Z 3 StPO zu beurteilende Vorgangsweise ausl Behörden keinem Beweisverwendungsverbot nach § 140 Abs 1 StPO.

15 Os 11/22i

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