vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit der Kontrolle von Schiffen humanitärer Organisationen, die systematisch Such- und Rettungseinsätze hinsichtlich in Seenot geratener Personen durchführen

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2022/115ÖJZ 2022, 961 - 962 Heft 19 v. 26.9.2022

Die RL 2009/16 ist auf Schiffe anwendbar, die vom Flaggen-MS als Frachtschiffe klassifiziert und zertifiziert sind, auch wenn sie eigentlich von einer humanitären Organisation systematisch für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Suche und Rettung von in Seenot geratenen Personen verwendet werden. Zudem steht diese RL einer nationalen Regelung zu ihrer Umsetzung entgegen, die ihre Anwendbarkeit auf Schiffe beschränkt, die für eine gewerbliche Tätigkeit verwendet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!