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Keine Hinweispflicht auf kostenlose Rechtsvertretung durch die Arbeiterkammer

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/81ÖJZ 2022, 591 Heft 11 v. 30.5.2022

Ein Rechtsanwalt ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, einen potenziellen Mandanten in einer arbeits- oder sozialrechtlichen Angelegenheit auf die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsvertretung vor Gericht durch die Arbeiterkammer nach §§ 7, 14 Arbeiterkammergesetz 1992 hinzuweisen.

6 Ob 187/21z

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